MEBEKO Anerkennung

Sie sind Arzt oder Facharzt und wollen in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen. Dafür benötigen Sie eine eidgenössische Anerkennung Ihres Berufes, damit Sie diesen in der Schweiz ausüben können. Je nach Ausgangslage und Ursprungsland Ihres Diploms ist der Weg zur Anerkennung unterschiedlich.

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien:

Diplom aus einem EU-Staat

Sie haben Ihr Arztdiplom in einem EU-Staat erworben, anerkennt es die Schweiz auf dem direkten Weg (direkte Anerkennung).

Für die direkte Diplom-Anerkennung sind die folgenden vier Punkte zwingend:

  Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU oder EFTA-Staates oder sind Schweizer/in.
     Oder aber die Ehefrau, der Ehemann, der verehelichte Partner ist Staatsbürger eines dieser Staate.

  Ihr Diplom  entspricht der EU-Richtlinie 2005/36/EG, beziehungsweise der im EFTA-Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung.

  Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse in einer der schweizerischen Landessprachen, wie deutsch, französisch, italienisch (mindestens Sprachniveau B2).

  Das Diplom wurde von der in der EU-Richtlinie beziehungsweise im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.

Die Antragsformulare für Ihre anzuerkennenden Arztdiplome finden Sie hier:

Anerkennung Arztdiplom

Anerkennung Fach-Arztdiplom

Diplom aus einem nicht EU-Staat / Drittstaat

Sie haben Ihr Arztdiplom einem Drittstaat erworben und möchten dieses anerkennen lassen. Die Schweiz anerkennt eine solche Anerkennung ebenfalls, wenn folgende Punkte erfüllt sind.

  Sie sind Schweizer/in oder sind Staatsangehöriger eines Vertragsstaates mit der Schweiz
      Oder aber die Ehefrau, der Ehemann, der verehelichte Partner ist Staatsbürger eines dieser Staate oder ist Schweizer/In.

  Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse in einer der schweizerischen Landessprachen, deutsch, französisch, italienisch mindestens Sprachniveau B2.

  Sie verfügen im Anerkennungsland über die Rechte zur Berufsausübung im selben Ausmass, wie Personen die im Anerkennungsstaat die Ausbildung absolviert
      haben. Zum tragen kommt Artikel 2 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Die erstmalige Anerkennung der Diplome muss in Beachtung der Minimalanforderungen
      an die Ausbildung der Richtlinie erfolgt sein.
  Sie haben im Anerkennungsstaat, und/oder der Schweiz, eine entsprechende klinische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren erworben (innerhalb der letzten 5 Jahre)

Allgemeine Infos

In der Schweiz erhalten sie nach absolviertem und bestandenem Medizinstudium die Bezeichnung Arzt / Ärztin In der Schweiz. Eine Approbation wie sie andere Länder kennen, kennt die Schweiz nicht.

Mit der registrierten Bezeichnung Arzt sind Sie überwiegend als Assistenzarzt tätig. Nach absolvierter und bestandener Facharztausbildung wird ihr Facharzttitel registriert. Mit dem Facharzt können sich bei der entsprechenden Gesundheitsbehörde der jeweiligen Kantone für eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) anmelden. Mit dieser sind sie dann berechtigt, eine eigenständige Tätigkeit zum Beispiel in einer Klinik aufzunehmen.

Ärztestopp

Die meisten Kantone haben einen Zulassungsstopp für Ärzte eingeführt. Dies betrifft vor allem Fachärzte ausserhalb der direkten Grundversorgung. Dazu zählen zum Bespiel: Radiologie, Dermatologie, plastische Chirurgie, Orthopädie, usw.


Unterlagen zur Anmeldung

 ausgefülltes Antragsformular

 beglaubigte Diplomkopie, (sowie eine beglaubigte Übersetzung, sollte das Ursprungsdiplom nicht in einer Amtssprache der Schweiz abgefasst sein)

 beglaubigte Kopie vom Pass oder vom Identitätsausweis

 Lebenslauf

  weitere nötige Unterlagen gemäss MEBEKO Wegleitung

Bundesamt für Gesundheit B
Medizinalberufekommission MEBE
Schwarzenburgstrasse 157
CH-3003 Bern Telefon
+41 (0)58 462 94 83
E-Mail: mebeko@bag.admin.ch


Kosten

Die Kosten belaufen sich für das Diplom auf ca. 800 - 1'200 CHF und 800 - 1'200 CHF für den Facharzttitel.


Dauer

ca. 2 - 3 Monate


Vermittlung durch Medical Jobs Schweiz

Um Sie in eine Schweizer Klinik zu vermitteln, benötigen wir zwingend die Anerkennung, resp. Registrierung Ihres Arzt- und Facharzt-Diploms.

Eine Vermittlung durch uns ist selbstverständlich kostenlos.